Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Gerüsten
- Datum: Samstag, 16. Februar 2019 um 08:00 Uhr
- Location: Nüsse GmbH
- Dieselstraße 23 49716 Meppen
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SCHULUNGSINHALT:
Rechtliche Grundlagen
Bedeutung, Verantwortung und Haftung der befähigten Person
Aufgaben und Pflichten der befähigten Person
Sicherheitsaspekte / Unfallgefahren
Arten von Gerüsten nach Verwendungszweck und Bauart
Aufgaben des Gerüstherstellers und -nutzer
Kennzeichnung von Gerüsten
Arbeitssicherheit für Gerüsthersteller und -nutzer
Bauliche Durchführung des Arbeits- und Schutzgerüste
Regelausführung der Gerüste nach DIN-Normen und Zulassungsbescheiden
Gerüste mit Abweichungen von der Regelausführung
Überprüfung der Stand- Arbeits- und Betriebssicherheit von Gerüsten
Dauer: 1 Tag (ca. 7 Std.)
Pausengetränke und ein Mittagsimbiss sind in unserem Haus inklusive.
Die Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Gerüsten erfolgt nach der TRBS 1203 befähigte Person, den Richtlinien der Berufsgenossenschaft DGUV 201-038 (ehem. BGI 663) und DGUV Information 201-011 und wird von anerkannten Dozenten durchgeführt.
Für diese Ausbildung ist nachweislich ein Berufsschulabschluss nach BBIG und Berufserfahrung im Umgang mit Gerüsten erforderlich.
Diese Ausbildung wird optimiert durch umfangreiches, praxisbezogenes Anschauungsmaterial und schließt mit einer theoretischen Prüfung ab. Jeder Teilnehmer erhält Schulungsunterlagen, eine Teilnahmebescheinigung, sowie einen Aufkleber für den Sicherheitspass.
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