Eltern werden zum Pflegefall: Wann müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?
- Datum: Dienstag, 25. November 2014 um 19:30 Uhr
- Location: Volkshochschule Kleve
- Hagsche Poort 22 47533 Kleve
- Telefon: 02821-72310
- Schlagwörter: Wohnen
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Wenn die Eltern bedürftig werden und nicht mehr selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, weil sie auf Betreuung und Pflege oder sogar eine Heimunterbringung angewiesen sind, entstehen Kosten, die sie nicht selbst decken können.
Dann stellt sich schnell die Frage, wer für den Unterhalt aufkommen muss. Bei älteren Menschen mit geringem Einkommen bzw. geringen Pflegeversicherungsleistungen wird die Frage einer Unterhaltspflicht von Kindern immer bedeutsamer. Wenn staatliche Hilfe geleistet wird, ist zu klären, inwieweit auf Einkünfte und Vermögen der Kinder oder Schwiegerkinder zurückgegriffen werden kann.
Wie kann man mit dieser Situation umgehen bzw. inwieweit kann man sie im Vorfeld gestalten? Welche Forderungen stehen an und wie kann man sich gegen unberechtigte Forderungen wehren?
Diese Fragen klärt der Informationsabend mit einer Fachanwältin für Familienrecht.
Anmeldung bis 17.11.2014
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